Inhalt

Archivauskunft

Das Stadtarchiv Finsterwalde ist ein öffentliches Kommunalarchiv. Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, hat das Recht, das Archivgut nach Maßgabe der Archivsatzung und Archivgebührensatzung der Stadt Finsterwalde zu nutzen. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, publizistischen, unterrichtlichen oder Bildungszwecken sowie zur Wahrnehmung persönlicher Belange beantragt wird und schutzwürdige Belange betroffener Personen oder Dritter nicht beeinträchtigt werden.

Im Stadtarchiv Finsterwalde befinden sich die Personenstandsregister des Standesamtes Finsterwalde, mit den Eingemeindungen Naundorf (1891), Nehesdorf (1928) und Sorno (1993), ab 1874. Folgende Registereinträge wurden überliefert:

  • Geburten 1874 bis 1905
  • Eheschließungen 1874 bis 1935
  • Sterbefälle 1874 bis 1985

 

notwendige Unterlagen

schriftliche oder persönliche Anfrage

 


Grundlagen

Archivsatzung der Stadt Finsterwalde
Archivgebührensatzung der Stadt Finsterwalde
Gesetz über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut im Land Brandenburg vom 07.04.1994 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 10.03.1998
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg vom 20.01.1992
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26.10.2007
Schriftgutverwaltung im Land Brandenburg vom 27.02.1991
Satzung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Stadtarchivs