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Schiedsstelle

Die Schiedsstelle der Stadt Finsterwalde führt Schlichtungsverfahren mit dem Ziel einer einvernehmlichen außergerichtlichen Lösung durch.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Kontakt

Schiedsstelle
Rathaus, Markt 1
03238 Finsterwalde
Telefon 03531 2209

Frau Schröter (Finsterwalde Nord)
jeder erste Dienstag im Monat
16 bis 17 Uhr

Frau Sniegocki (Finsterwalde Süd)
jeder dritte Dienstag im Monat
16 bis 17 Uhr

Nachfolge gesucht

Wer möchte sich in der Schiedsstelle engagieren?

Die Amtszeit der bisher tätigen Schiedsfrauen der Stadt Finsterwalde endet im Juni dieses Jahres. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit werden nun neue Schiedspersonen gesucht. Schiedsstellen haben die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten, wie zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten die Verletzung der persönlichen Ehre, sprich wie Beleidigung, Bedrohung, leichte Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Eine Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und erhält keine Vergütung, sondern eine Abgeltung der Sachkosten gemäß § 12 SchStG. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen. In das Amt soll nicht berufen werden, wer nicht das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat und wer nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Finsterwalde, die an der Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind, richten Ihre Bewerbung bis 02.04.2024 bitte an:

Stadt Finsterwalde
Solveig Trentau
Abteilungsleiterin Zentrale Verwaltung/Recht
Beteiligungsmanagement
Kennwort „Schiedsstelle“
Schloßstr. 7/8
03238 Finsterwalde

Bewerbungen per E-Mail richten Sie bitte an folgende E-Mailadresse: beteiligung@finsterwalde.de