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Eheschließungen

Der erste "amtliche Schritt" zur Eheschließung ist die förmliche Anmeldung beim zuständigen Standesamt. Wir freuen uns, dass Sie beabsichtigen, im Standesamt der Sängerstadt Finsterwalde den Bund fürs Leben zu schließen. Unser Trausaal befindet sich im Schloss. Er ist festlich eingerichtet und bietet 30 Gästen Platz. Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Heiraten können Sie bei uns von Montag bis Freitag oder auch in Abstimmung mit der Standesbeamtin an bestimmten Samstagen. Bitte vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin
rechtzeitig.


Erforderliche Unterlagen

•    Personalausweis/Reisepass
•    Aufenthaltsbescheinigung
•    beglaubigter Geburtsregisterauszug
•    Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder / Vaterschaftsanerkennung
•    weitere Unterlagen bei Vorehen/Lebenspartnerschaften (z.B. Scheidungsurteil, Eheurkunde ggf. Sterbeurkunde), bei ausländischer Staatsangehörigkeit, bei Adoption - bitte im Beratungsgespräch erfragen

Zur Klärung aller wichtigen Details möchten wir Sie gern zu einem Informationsgespräch in das Standesamt einladen.


Fristen

Der Antrag auf Durchführung einer Eheschließung ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit können Sie in jedem Standesamt innerhalb von Deutschland heiraten.


Rechtsgrundlagen


•    Personenstandsgesetz
•    Personenstandsverordnung
•    Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Minister des Innern
•    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)