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Reisedokumente für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beantragen (Kinderreisepass)

Gesetzliche Änderung

  • Ab 01.01.2024 werden die bisherigen Kinderreisepässe abgeschafft und durch elektronische Personalausweise bzw. Reisepässe ersetzt.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz Finsterwalde

  • Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

  • Ein sorgeberechtigtes Elternteil muss bei Antragstellung des Kinderreisepasses anwesend sein.

  • Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ihre Unterschrift bei Antragstellung leisten.

  • Jeder Kinderreisepass muss mit einem Lichtbild versehen werden.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Original der Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde des Kindes

  • Bisheriger Kinderreisepass

  • Kinder müssen bei der Beantragung zugegen sein

  • Ein biometrisches Lichtbild nach den neuen Foto-Richtlinien

  • Ein gültiges Personaldokument des Sorgeberechtigten

  • Bei gemeinsamen Sorgerecht: Zustimmungserklärung des 2. Sorgeberechtigten, Sorgerechtserklärung + Kopie vom Personaldokument sowie Nachweis der Sorge + Kopie vom Personaldokument

  • ggf. Nachweise über das alleinige Sorgerecht (Negativattest oder Scheidungsurteil)

 

Gebühr

  • Personalausweise: für alle Reisen innerhalb der EU = 22,80 €
  • Reisepässe: für Reisen außerhalb der EU = 37,50 €

  • Bargeldlose Bezahlung:
    Im Bürgerservice ist die Bezahlung der anfallenden Gebühren bargeldlos möglich. Wir bitten, diese Möglichkeit bevorzugt zu nutzen.

Gültigkeit

  • Die Gültigkeit aller Reisedokumente für Kinder und Jugendliche beträgt 6 Jahre.
  • Die Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich bei der Antragstellung mit anwesend sein. 
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

 

verfügbare Formulare