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Urkundenausstellung

Das Standesamt Finsterwalde stellt aus den bei ihm geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus:


  • beglaubigte Abschriften aus Personenstandsbüchern

Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen (Verwandtschaft 1. Grades).
Andere Personen (z.B. Geschwister usw.) können durch diese Person schriftlich bevollmächtigt werden. In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung nachgewiesen werden. Die Anforderung kann persönlich, per Brief, per Fax, per E-Mail oder über die Onlineformulare erfolgen.


notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass


Gebühren

Geburtsurkunden: 15,00 Euro
Eheurkunde: 15,00 Euro
Sterbeurkunden: 15,00 Euro
beglaubigte Abschriften aus Personenstandsbüchern:15,00 Euro
Mehrsprachige Personenstandsurkunden: 15,00 Euro
Jede weiter Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird, kostet 7,50 Euro