Inhalt

Wohnung abmelden

Bei Inlandsumzügen ist die Abmeldung der Wohnung nicht erforderlich. Wenn Sie eine Nebenwohnung abmelden möchten, wenden Sie sich bei der Meldebehörde im Ort Ihres Hauptwohnsitzes. Eine Abmeldepflicht besteht

- wenn Sie in das Ausland wegziehen
- sofern Sie die alleinige Wohnung aufgebeben, ohne eine andere Wohnung im Inland zu beziehen
- wenn Sie eine von mehreren Wohnungen im Inland aufgeben, ohne eine neue zu beziehen

Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszuge und sollte spätestens zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.

 

notwendige Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass
- eine Vollmacht, wenn Sie sich vertreten lassen
- schriftliches Abmeldeformular
- Mitwirkung des Wohnungsgebers durch Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung

 

Formulare

→ Abmeldung
→ Wohnungsgeberbestätigung

 

Gebühr

- keine